How-To

Suchen und Filtern

Stichwortsuche

TENDERA bietet eine Vielzahl an Such- und Filtermöglichkeiten an, die das Auffinden von relevanten Ausschreibungen bzw. vergebenen Aufträgen erleichtert. Eine Möglichkeit ist die Eingabe von einem oder mehreren Begriffen in die Suchleiste. Standardmäßig liefert die Plattform Ergebnisse die alle eingegebenen Begriffe enthalten. Demnach liefert eine Suche nach Information System Ergebnisse, die sowohl den Begriff Information als auch das Wort System aufweisen.

Das Standardsuchverhalten kann durch Verwendung des "OR"-Operators verändert werden. Durch Eingabe von Information OR System in die Suchleiste, liefert TENDERA alle Ergebnisse die einen oder beide Begriffe enthalten.

Wenn man nach einem Teilbegriff suchen möchten, kann der Stern "*" als Platzhalter benutzt werden. Mit der Eingabe von Information* werden auch jene Treffer ermittelt, bei denen der Begriff Information nur ein Teil des Wortes ist.

Auch nach Phrasen, also Suchbegriffe die aus mehreren Wörtern bestehen und aufeinanderfolgen müssen, kann gesucht werden. Dazu müssen die Suchbegriffe unter Anführungszeichen gesetzt werden: "Information System".

Filter

Neben der Suche mit Begriffen können auch Filter gesetzen werden, um das Ergebnis einzugrenzen.

CPV Code

Das Common Procurement Vocabulary (kurz CPV) definiert das gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge und ist das einheitliche Klassifizierungssystem in Europa für das öffentliche Beschaffungswesen. Durch die Eingabe von einem oder mehreren CPV-Codes wird der Gegenstand des Beschaffungsauftrags festgelegt.

Ein Beispiel für einen CPV-Code mit zugehöriger Beschreibung lautet:

72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung.

Datumsfilter (Veröffentlichung / Beschluss am)

Durch die Eingabe eines Datums bzw. eines Datumsbereichs können die Ergebnisse nach Datum der Veröffentlichung bzw. Datum der Beschlussfassung gefiltert werden. Mehrere, vordefinierte Datumsbereiche (bspw. "Letzte 7 Tage") stehen ebenfalls zur Auswahl.

Auftragsart

Die Ergebnisliste kann nach einer oder mehreren spezifischen Auftragsarten gefiltert werden. Dazu stehen die Auftragsarten Dienstleistungsauftrag, Lieferauftrag und Bauauftrag zur Auswahl.

Dienstleistungsaufträge sind Aufträge, bei denen Dienstleistungen erbracht werden. Für die Vergabe von besonderen Dienstleistungsaufträgen (gemäß Anhang XVI) und für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste (auf der Schiene oder per Untergrundbahn) gelten die Bestimmungen des Vergabeverfahrens nur eingeschränkt (siehe § 151 BVergG 2018). Zum Beispiel auch bei geistigen Dienstleistungen können die strengen Vorgaben an die Vergleichbarkeit von Angeboten nicht erfüllt werden. Ihr wesentlicher Inhalt besteht in der Lösung einer Aufgabenstellung durch Erbringung geistiger Arbeit. Zwar ist bei solchen Leistungen eine Ziel- oder Aufgabenbeschreibung möglich, nicht jedoch eine vorherige eindeutige und vollständige Beschreibung der Leistung (z.B. Forschung und Entwicklung, Unternehmensberatung, Architektur und sonstige technische Beratung und Planung).

Bei Lieferaufträgen liefern UnternehmerInnen der AuftraggeberIn Waren.

Bauaufträge umfassen Bautätigkeiten, Bauwerke oder Bauleistungen von Dritten jeweils nach den Vorgaben der AuftraggeberIn. Merkmal solcher Bauleistungen bzw. Bauwerke ist die Herstellung eines funktionsfähigen Ganzen, das bis zur letzten Ausbaustufe vollendet ist (z.B. Gebäude, Straßen, Brücken).

Bekanntmachung bzw. Bekanntgabe

Es kann auch ausgewählt werden, ob es sich bei den ermittelten Ausschreibungen um Bekanntmachungen oder Bekanntgaben handeln soll. Es stehen dazu folgende Optionen (vgl. BVergGKonz 2018 sowie BVergG 2018) zur Auswahl:

Bekanntmachungen - Kerndaten lt. Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018, Anhang VII, Abs. 1:

  1. Bekanntmachung von zu vergebenden Konzessionen.
  2. Freiwillige Bekanntmachung eines Konzessionsvergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung.

Bekanntgaben - Kerndaten lt. Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018, Anhang VII, Abs. 2:

  1. Bekanntgabe von vergebenen Konzessionen.
  2. Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Konzessionen gemäß § 108 Abs. 4.

Bekanntmachungen - Kerndaten lt. Bundesvergabegesetz 2018, Anhang VIII, Abs. 1:

  1. Bekanntmachung einer Vorinformation, einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung oder des Bestehens eines Prüfsystems.
  2. Bekanntmachung von zu vergebenden Aufträgen, Rahmenvereinbarungen und die Einrichtung bzw. Einstellung von dynamischen Beschaffungssystemen.
  3. Bekanntmachung von Wettbewerben.
  4. Freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung.
  5. Bekanntmachung einer Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung.

Bekanntgaben - Kerndaten lt. Bundesvergabegesetz 2018, Anhang VIII, Abs. 2:

  1. Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen.
  2. Bekanntgabe von Wettbewerben.
  3. Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4.
Erfüllungsort

Die Suchergebnisse können auch auf regionaler Ebene gefiltert werden. Dazu können ein oder mehrere NUTS Codes aus dem entsprechenden Filterbereich ausgewählt werden. NUTS (fr. Nomenclature des unités territoriales statistiques) bezeichnet übrigens eine hierarchische Systematik zur eindeutigen Identifizierung und Klassifizierung der räumlichen Bezugseinheiten der amtlichen Statistik in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Datenquellen

Es kann auch angegeben werden, welche Datenquellen bei der Suche berücksichtigen werden sollen. Dazu müssen eine oder mehrere Datenquellen im entsprechenden Filterbereich ausgewählt werden.

Zusatzkriterien

Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Filtern können bestimme Zusatzkriterien angegeben werden, die von einer Ausschreibung bzw. einem Auftrag erfüllt sein müssen. Dazu klappt man die Zusatzkriterien (linker Bereich, unterhalb der Filter) aus und trifft eine Auswahl aus folgenden Kriterien:

Rahmenvereinbarung mit mehreren UnternehmerInnen:
Bei dieser Rahmenvereinbarung handelt es sich um eine Vereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung zwischen einer öffentlichen AuftraggeberIn oder mehreren öffentlichen AuftraggeberInnen und mehreren UnternehmerInnen.

Rahmenvereinbarung mit einer UnternehmerIn:
Bei dieser Rahmenvereinbarung handelt es sich um eine Vereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung zwischen einer oder mehreren öffentlichen AuftraggeberInnen und mehreren UnternehmerInnen.

Wettbewerblicher Dialog:
Beim wettbewerblichen Dialog führt die AuftraggeberIn mit ausgewählten BewerberInnen einen Dialog über alle Aspekte des Auftrags. Ziel des Dialogs ist es, den Bedürfnissen und Anforderungen der AuftraggeberIn entsprechende Lösungen zu ermitteln, auf deren Grundlage die jeweiligen BewerberInnen anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Voraussetzung dafür ist, dass der zu vergebende Auftrag besonders komplex ist und dass die Vergabe nicht im Wege eines offenen oder nicht offenen Vergabeverfahrens möglich ist.

Direktvergabe:
Die Direktvergabe ist ein "formfreies" Verfahren. Das heißt, die Leistung wird gegebenenfalls nach Einholung von Angeboten oder unverbindlichen Preisauskünften von einer UnternehmerIn oder mehreren UnternehmerInnen, unmittelbar von einer ausgewählten UnternehmerIn gegen Entgelt bezogen. Direktvergaben sind nur zulässig, wenn der geschätzte Auftragswert unter 50.000 Euro liegt (Anm.: gemäß Schwellenwerteverordnung 2018, BGBl. II Nr. 211/2018 ab 21.8.2018 bis 31.12.2020: 100.000 Euro).

Ideenwettbewerb:
Ein Wettbewerb, bei dem sich die AuftraggeberIn auf den Gebieten der Raumplanung, Architektur, Werbung, Datenverarbeitung oder dem Bau- und Ingenieurswesen einen Plan oder eine Planung verschaffen will. Die besten Beiträge werden am Ende des Wettbewerbes mit der Auszahlung eines Preisgeldes prämiert.

Realisierungswettbewerb:
Der Wettbewerb dient zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens und ist diesem vorgeschaltet. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ein Verhandlungsverfahren zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrages mit den GewinnerInnen durchgeführt. Das hat für die AuftraggeberIn den Vorteil, dass eine Leistung, die man nicht exakt beschreiben kann, durch den Wettbewerb konkretisierbarer wird.

Innovationspartnerschaft:
Das Verfahren der Innovationspartnerschaft ist für jene Fälle vorgesehen, in denen ein Bedarf nach einer innovativen Leistung besteht, der nicht durch den Erwerb von bereits auf dem Markt verfügbaren Waren, Bau- oder Dienstleistungen befriedigt werden kann.

Offenes Verfahren:
Bei einem offenen Vergabeverfahren wird eine unbeschränkte Anzahl von UnternehmerInnen öffentlich zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Nicht offenes Verfahren:
Bei einem nicht offenen Vergabeverfahren wird nur eine beschränkte Anzahl geeigneter UnternehmerInnen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Verhandlungsverfahren:
Während beim offenen und beim nicht offenen Verfahren ein striktes Verhandlungsverbot besteht, kann beim Verhandlungsverfahren über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt werden. Gegenstand der Verhandlungen ist die zu erbringende Leistung oder der Preis.

Besonderer Dienstleistungsauftrag:
Bestimmte "besondere Dienstleistungen" die im Anhang XVI des BVergG 2018 gelistet sind. Für diese besonderen Dienstleistungsaufträge ist das BVergG nur eingeschränkt anwendbar.

Ohne vorheriger Bekanntmachung:
Bei einem Verfahren ohne vorheriger Bekanntmachung wird eine beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Danach kann über den Auftragsinhalt verhandelt werden.

Mit vorheriger Bekanntmachung:
Bei einem Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung werden, nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde, ausgewählte geeignete BewerberInnen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Danach kann über den Auftragsinhalt verhandelt werden.

Unterschwellenbereich (USB) bzw. Oberschwellenbereich (OSB):
Das Bundesvergabegesetz unterscheidet zwischen dem Unter- und dem Oberschwellenbereich. Während der Oberschwellenbereich im Wesentlichen die Regelungen der Vergaberichtlinien der Europäischen Union wiedergibt, ist der Unterschwellenbereich flexibler gestaltet. Das bedeutet, dass der AuftraggeberIn im Unterschwellenbereich ein größerer Gestaltungsspielraum bei der Wahl des Vergabeverfahrens zukommt und kürzere Fristen einzuhalten sind. Es gilt, dass zur Berechnung des Schwellenwertes der Gesamtwert ohne Umsatzsteuer, der von der AuftraggeberIn voraussichtlich zu zahlen ist, als Grundlage dient. Ziffernmäßig sind die Schwellenwerte abhängig von der AuftraggeberIn und der Auftragsart. Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre an die entsprechenden Werte des "Government Procurement Agreement" (GPA) angepasst und unterliegen daher gewissen Schwankungen (die letzte Anpassung erfolgte mit 1. Jänner 2018). Durch die neuerliche Verlängerung der Schwellenwerteverordnung bis zum 31. Dezember 2020 können Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu einem Wert von 100.000 Euro direkt an geeignete, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben werden. Darüber hinaus wird auch der Schwellenwert für das sogenannte "nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung" bei Bauaufträgen von 1 Million Euro verlängert. Allerdings müssen auch hier laut Bundesvergabegesetz mindestens fünf befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zur Angebotslegung eingeladen werden, womit ein fairer Wettbewerb um den jeweiligen Auftrag garantiert ist.

URL auf vollständige Unterlagen:
Die Ausschreibungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar abgerufen werden.

URL auf einen beschränkten Teil der Unterlagen:
Ein Teil der Ausschreibungsunterlagen kann unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar abgerufen werden. Es ist darauf hinzuweisen, wie die vollständigen Ausschreibungsunterlagen abgerufen werden können.

Auftrag in Lose aufgeteilt / Auftrag nicht in Lose aufgeteilt:
Im Rahmen des Vergabeverfahrens können öffentliche AuftraggeberInnen die zu beschaffende Leistung in Lose unterteilen. Mit der Vergabe in Losen wird das Ziel verfolgt, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) die Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen und schlussendlich den Wettbewerb zwischen den BieterInnen zu intensivieren. Die Aufteilung in Lose kann sowohl quantitativ als auch leistungsspezifisch erfolgen.

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Erbringung der Dienstleistung ist aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten.

Beschränkt auf geschützte Werkstätten:
Es handelt sich um einen Auftrag, der geschützten Werkstätten vorbehalten ist.

Beschränkt auf geschützte Beschäftigungsverhältnisse:
Die Ausführung des Auftrags darf nur im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen.

QuickSearch: Such- und Filterkriterien speichern

Sobald Suchbegriffe eingegeben bzw. Filter aktiviert wurden, kann diese Kombination als QuickSearch für zukünftige Abfragen gespeichert werden. Dazu klickt man auf das Herz-Symbol (links oben) und gibt einen Bezeichner für die QuickSearch-Abfrage ein. Diese Informationen werden im Web-Browser hinterlegt. Beim nächsten Besuch von TENDERA, stehen alle gespeicherten QuickSearch-Abfragen wieder zur Verfügung.

Informationen über Vergabeverfahren teilen

Vergabeverfahren die von Interesse sind, können ganz einfach via E-Mail oder WhatsApp geteilt werden. Dazu klickt man in der Detailansicht des Vergabeverfahrens entweder auf das E-Mail oder WhatsApp Symbol.

Statistiken

Sollten man sich die Frage stellen, an welche AuftragnehmerInnen die Gelder der öffentlichen Hand fließen findet man die Antwort bei TENDERA. Mit einem Klick auf den Statistiken-Bereich erhält man eine Übersicht über die Auftragssummen, die einzelnen AuftragnehmerInnen zugesprochen wurden. Wenn man Interesse an einer Auswertung für eine spezifische AuftragnehmerIn hat, gibt man den Namen einfach im Suchfeld ein oder klickt in der Statistik auf die entsprechende AuftragnehmerIn. Als Ergebnis werden die zugehörigen Auftragssummen, ein Überblick in welchen Bereichen (CPV Codes) diese aktiv ist und wie viele Aufträge die AuftragnehmerIn erhalten hat, dargestellt. Auch die Anzahl der zuerkannten Aufträge pro Monat ist sofort abzulesen.