Bisher wurden Parkplätze, die zur Abdeckung der Pflichtstellplätze wie auch der weiteren Nutzung durch externe Parkende dienen, auf gesonderten Grundstücken im Rahmen des Wettbewerbes zur Vergabe der jeweiligen Bauplätze errichtet und somit an die betreffende Bauplatzvergabe geknüpft. Vielmehr soll dies nunmehr gesondert erfolgen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist daher der Verkauf der Liegenschaft F9A und die Errichtung, der Betrieb und die Finanzierung der geplanten Sammelgarage F9A.