Aufgrund des Sturmtiefs Anett hat sich ein größerer Bereich in der Lehne gelöst.
Es besteht die unmittelbare Gefahr einer weiteren Rutschung. Daher ist eine sofortige Errichtung einer Hangsicherungsmaßnahme notwendig. Mittels Netzankerwand und Hangvernetzung wird der obere Bereich der Rutschungsfläche gesichert.
Diese Leistungen sind aufgrund von äußerst dringlichen, zwingenden Gründen im Zusammenhang mit unvorhersehbaren Ereignissen im Sinne des § 206 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 erforderlich.
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