Es soll österreichweit ein rein telemedizinisches ärztliches Angebot geschaffen werden, welches Leistungen der virtuellen Krankenbehandlung erbringt. Die Österreichische Gesundheitskasse (kurz die AG oder ÖGK) möchte diese Leistungen mit einem privaten Partner (bzw. Auftragnehmer oder AN) anbieten.
Die AG leitet mit dieser Bekanntmachung eine vorherige Erkundung des Marktes gemäß § 24 BVergG 2018 (Markterkundung) ein. Die AG plant anschließend ein öffentliches Vergabeverfahren zur Suche nach einem privaten Partner, der aus heutiger Sicht folgende Leistungen gegen Entgelt zu erbringen haben wird: Der AN baut die technische Infrastruktur (Software und ggf. Hardware) auf. Das Eigentum am IT-System sollte nach Möglichkeit bei der ÖGK liegen. Der AN sorgt für den laufenden Betrieb der technischen Infrastruktur (Software, ggf. Hardware samt Wartung etc.) und entwickelt diese laufend weiter. Der AN ist für die Akquise und Auswahl der Ärztinnen und Ärzte verantwortlich und ist direkter Vertragspartner der Ärztinnen und Ärzte. Der AN organisiert den Betrieb (Terminplanung, Qualitätssicherung, technische Hotline etc.) und bietet den Ärztinnen und Ärzten entsprechende Serviceleistungen. Die ÖGK finanziert dieses neue Angebot für Patientinnen und Patienten und kümmert sich um die Steuerung der Patientinnen und Patienten. Neben einer bloß vertraglichen Beziehung (Grundvariante) sind auch Gesellschaftsvarianten denkbar, die im Rahmen der Markterkundung zur Diskussion gestellt werden sollen. Ziel der Markterkundung aus Sicht der AG ist es sohin, einen Überblick über den Markt und seine Leistungsvielfalt sowie über die Möglichkeit der Verwirklichung des genannten Vorhabens am Markt zu erlangen. Die Markterkundung wird mit Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchgeführt, die bereits über Erfahrungen mit vergleichbaren Vorhaben verfügen. Nach Übermittlung der beiliegenden Vertraulichkeitserklärung (Kapitel I - Vertraulichkeitserklärung) per E-Mail an die angeführte Kontaktstelle (Schramm Öhler Rechtsanwälte GmbH | kanzlei@schramm-oehler.at) erhalten interessierte und in Frage kommende Unternehmen die nähere Projektbeschreibung (Kapitel B – Projektbeschreibung). Sodann sind interessierte und in Frage kommende Unternehmen eingeladen, mithilfe der beiliegenden Formblätter (Kapitel C - Formblätter) ihr Interesse zu bekunden und diese bis spätestens 24.10.2024, 12:00 Uhr per E-Mail an die angeführte Kontaktstelle (Schramm Öhler Rechtsanwälte GmbH | kanzlei@schramm-oehler.at) zu senden. Im Anschluss sind Informationsgespräche mit interessierten und in Frage kommenden Unternehmen geplant. Nähere Informationen: Siehe Kapitel A – Verfahrensordnung.