Der AG plant den Ausbau der Salzburger Regionalstadtbahn durch die Stadt Salzburg in Richtung Süden über Anif und Rif bis nach Hallein. Der erste Abschnitt reicht vom Salzburger Lokalbahnhof bis zum Schloss Mirabell. Aufgrund der Lage im Stadtbereich der Stadt Salzburg fällt für den ersten Abschnitt nach § 3 Abs. 4 UVP-Gesetz 2000 die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung an. Zu diesem Zwecke sind bei 53 Stück bestehenden Grundwassermessstellen die vorhandenen HT-Datenlogger zerstörungsfrei auszubauen und neue Datenlogger mit Fernübertragung einzubauen, sowie ca. 47 Stück weitere neue Grundwassermessstellen in neue Datenlogger mit Fernübertragung einzubauen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Pegel mit robusten Gusseisendeckel verschlossen sind und eine Fernübertragung mittels Mobilfunknetz gewährleistet sein muss. Die Daten müssen über das Mobilfunknetz in eine Datenplattform übertragen werden, ein Serverzugang ist 24h / 365 Tage zu gewährleisten.