Bis zur Umsetzung des Immobilienprojekts (bzw. bis zum Beginn von vorgelagerten Sanierungsarbeiten an der Überdeckung des A23-Tunnels) soll die Freifläche innerhalb des Verteilerkreises einer Zwischennutzung zugeführt werden. Hierfür steht der Zeitraum von Anfang 2025 bis voraussichtlich Ende 2027 zur Verfügung.
Die Grünfläche soll mittels modularer Sitzelemente (teilw. mit Pflanztrögen) ausgestattet werden. Weiters ist ein Bauzaun vorgesehen.
Möchten Sie bei dieser Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung ein Angebot legen, so bewerben Sie sich bitte formlos per Email bei karlchristian.petz@asfinag.at und celina.peck@asfinag.at bis spätestens 11.02.2025, 13:00 Uhr, und wir werden Sie zur Angebotslegung einladen. Ende der Angebotsfrist ist vss. der 17.02.2026, 11:00 Uhr.
Zum Leistungsgegenstand beachten Sie bitte die veröffentlichten Unterlagen unter https://www.asfinag.at/ueber-uns/ausschreibungen/ -> Bauleistungen.
Bitte geben Sie uns bekannt, welcher Unternehmen, welche Organisationseinheit und welche Mitarbeiter auf ProVia zu dieser Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung eingeladen werden soll. Sollten Sie auf ProVia noch nicht registriert sein, so registrieren Sie sich bitte, bevor Sie sich formlos bewerben.
Als Eignungskriterium wird herangezogen: aufrechte Gewerbeberechtigung als Gärtner / Florist (§ 94 Z 24 der Gewerbeordnung 1994).
Die festgelegten Eignungskriterien sind Mindestanforderungen und müssen vom Bieter selbst erfüllt und nachgewiesen werden. Es ist nicht zulässig, die Eignung mittels Subunternehmer nachzuweisen.
Die Eignungsprüfung erfolgt gemeinsam mit dem Schritt Angebotsprüfung. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Sie die Eignungsanforderungen erfüllen, sofern Sie ein Angebot einreichen. Der Link in diesem Bekanntmachungselement führt Sie nur auf das Bieterportal, jedoch nicht zum konkreten Verfahren.
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