Ausschreibungsgegenständlich ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer über die Lieferung von bis zu acht fabriksneuen batteriebetriebenen Stadtlinien-Niederflur-Mini-Bussen sowie die Lieferung von bis zu vier fabriksneuen Stadtlinien-Niederflur-Mini-Dieselbussen. Optional ist der Abschluss eines Wartungsvertrags für das gesamte Buskontingent (insgesamt also bis zu zwölf Busse) auf unbestimmte Dauer ab Optionsziehung. Optionen sind außerdem für verschiedene Fahrzeugausstattungen vorgesehen.