Vertretung der Qualzuchtkommission (QZK) nach außen; Vorbereitung und Leitung von Sitzungen der QZK; Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle mit Hinweis auf die Vorgaben von §§ 6 und 7 der Geschäftsordnung (GO) der wissenschaftlichen Kommission zur Umsetzung des Qualzuchtverbots; Zusammenfassung der Beratungsergebnisse und Formulierung der zur Abstimmung gebrachten Beschlüsse; Formulierung von Beschlussanträgen für Umlaufbeschlüsse im Sinne von § 9 der GO und weitere Aufgaben