Diese Leistungen sind aufgrund von äußerst dringlichen, zwingenden Gründen im Zusammenhang mit unvorhersehbaren Ereignissen im Sinne des § 206 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 erforderlich.
Bodenabtrag, Seitenentnahme
Schütterungen, Bodenstabilisierung, bewehrte Erde
Oberbodenarbeiten, Erosionsschutz, Gewässerschutz, Böschungspflaster im Bereich des Böschungsbruches
Anordnung einer Asphaltwulst
Steinstütz-, Entwässerungsrippen
Basisangebot