Bei den ÖBB werden jährlich über 30Tonnen an Textilien in Form von Dienstbekleidung in Umlauf gebracht, bisher wurden diese am Ende der Lebensdauer mehrheitlich im Hausmüll entsorgt. Seit dem 01.01.2025 müssen laut § 28b AWG (Abfallwirtschaftgesetz) 2002 Textilabfälle in Österreich getrennt gesammelt werden.
Textilien die nicht mehr gereinigt und wieder an Mitarbeiter ausgegeben werden können, sollen gesammelt und einer Stoffverwertung zugeführt werden.
In einem 24monatigen Pilotprojekt des ÖBB-Konzerns sind unter anderem folgende Fragen zu klären
Welche Standorte sind es im Endeffekt österreichweit?
Wo müssen die Behälter stehen, dass sie für Mitarbeiter leicht zugänglich sind, wie sieht es mit Zugang für Sammler aus, welche Frequenz?
Welche Sammelbehälter werden für den Bedarf benötigt – was funktioniert nicht und warum?
Wie hoch ist das Volumen (bekanntes Volumen PLUS Fehlwürfe)
Welche alternativen Möglichkeiten für Sammlung bzw. Übermittlung an Sammler bestehen?
In Hinblick auf eine Ausschreibung nach dem Pilotprojekt, müssen sämtliche Erkenntnisse detailliert erfasst werden, sowohl Auftraggeber als auch Vertragspartner haben hier entsprechende Aufzeichnungen zu führen.
Die Durchführung eines zeitlich begrenzten Pilotprojekts ist aus Sicht des Konzerneinkaufs auch deshalb sinnvoll, weil es noch keine (gesetzliche) Klarheit darüber gibt, wie die verpflichtende Textilsammlung ab 2025 tatsächlich erfolgen soll/muss. In diesem Zusammenhang müssen seitens Bund/Länder geplante Maßnahmen erst kommuniziert werden.
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