Die Stadtgemeinde Fehring ist als Schulsitzgemeinde gemäß StSchAG 2023 zur Beistellung von Assistenzpersonal verpflichtet. Diese Assistenzleistungen werden im Rahmen dieser Ausschreibung Schulassistenz für die Stadtgemeinde Fehring - Dienstleistungsvertrag vergeben.

Besondere Dienstleistung gem. BVergG

Besondere Dienstleistung gem. Bundesvergabegesetz