Abschluss einer Vereinbarung für besondere Dienstleistungen - Durchführung eines VERHANDLUNGSVERFAHRENS NACH VORHERIGER BEKANNTMACHUNG gemäß § 151 BVergG 2018 idgF im sogenannten Oberschwellenbereich zum Abschluss einer Vereinbarung nach dem Modell einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Partnern*Partnerinnen