Bei 6 Bestandsbrücken zwischen km 34,383 und 36,565 zwischen St. Andrä-Wördern – Absdorf-Hippersdorf (DB776 St. Nr. 2092/ VzG Str. Nr. 10901) wurde im Zuge von dynamischen Berechnungen der Zugsüberfahrten (durchgeführt durch Dritte, sind nicht Gegenstand dieser Vergabe) festgestellt, dass der in der ÖNORM B 4008 für Bestandsbrücken definierte zulässige Grenzwert der vertikalen Tragwerksbeschleunigung von azul ≤ 6,0 m/s² nicht eingehalten werden kann. Bei der dynamischen Berechnung wurde die normgemäße Strukturdämpfung gemäß ÖNORMEN 1991-2 und des ÖBB-Regelwerkes (RW 08.0.04) für dynamische Berechnungen herangezogen.
Gegenstand der Vergabe ist die messtechnische Ermitlung der dynamischen Parameter (Eigenfrequenz und Lehr’sche Dämpfung) bei den o.g. 6 Brückentragwerken. Es wird davon ausgegangen, dass die Neuberechnung mit den messteschnisch ermittelten dynamischen Parameter zu günstigeren Ergebnissen für die vertikalen Tragwerksbeschleunigungen führt.
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