Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von
Sicherheitsdienstleistungen, Zutrittskontrollen in den
Gerichtsgebäuden in ganz Österreich (gem. dem
Gerichtsorganisationsgesetz GOG in der jeweils geltenden
Fassung) sowie die Erbringung von zusätzlichen
Sicherheitsdienstleistungen wie
z.B. Sicherheitsdienst (Wachdienst/Servicedienst),
Revierdienst, Aufschaltungen an die Notrufzentrale,
Alarmfahrten gem. Angebotsblatt für die Republik Österreich
(Bund), vertreten durch die Bundesministerin für Justiz im
Vergabeverfahren, vertreten durch die Bundesbeschaffung
GmbH