Es wird der 2. Abruf gemäß Punkt 5 Auftragserteilungen aus der Rahmenvereinbarung getätigt.
Der 2. Abruf beinhaltet die Unterstützung bei der Erhebung der Nachweise zur Erreichung der Leistungsrahmenindikatoren iZm dem Programmabschluss der Förderperiode 2014 - 2020. Die Prüfung der Leistungsrahmenindikatoren ist notwendig, um der Europäischen Kommission die Richtigkeit der gemeldeten Indikatioren bestätigen zu können. Hierfür erfolgen Prüfungen der zugrunde liegenden Unterlagen sowohl im Rahmen von Vor-Ort-Prüfungen bei den jeweiligen Projektträgern als auch on the desk.