Zweck der vorliegenden interkommunalen Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Tirol, vertreten durch die Tiroler Landesregierung, und der Medizinischen Universität Innsbruck, Institut für Gerichtliche Medizin, ist der Betrieb eines engmaschigen Abwassermonitorings für Pathogene im Bundesland Tirol und die Generierung daraus gewonnener wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Analyse von Pathogenen im Abwasser.