Aufgrund des Sturmtiefs Anett hat sich ein größerer Bereich in der Lehne gelöst.
Dieser wurde durch das Steinschlagschutznetz aufgehalten. Daher muss das bestehende Steinschlagschutznetz ausgeräumt, repariert und instandgesetzt werden.
Um weitere Rutschungen zu verhindern, muss eine Hangvernagelung und Vernetzung durchgeführt werden.
Diese Leistungen sind aufgrund von äußerst dringlichen, zwingenden Gründen im Zusammenhang mit unvorhersehbaren Ereignissen im Sinne des § 206 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 erforderlich.
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