Der Auftraggeber beabsichtigt je Los eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung mit zwei Unternehmen - dem Bestbieter und dem zweitgereihten Bieter - für die Erfüllung des Leistungsumfanges abzuschließen für Los 1 (Hausanschlusskästen) und Los 2 (Freistehende Kabelverteilerschränke)