Der neuerrichteten Rettungs- und Wetterstollen und die ebenfalls neuerrichtete Bergbauerweiterungsfläche sollen elektrotechnisch in die Stollenanlage eingebunden werden, um auch in diesen Bereichen die Autarkiefähigkeit für 14 Tage zu gewährleisten. Die gegenständliche Maßnahme deckt diesen Bereich ab.