Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Abwicklung von Cateringleistungen am Sitz des Bundeskanzleramtes sowie allenfalls in angemieteten Lokalitäten im Stadtgebiet der Gemeinde Wien für die Republik Österreich (Bund), vertreten durch den Bundeskanzler, im Vergabeverfahren vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH