Am Verschiebebahnhof Linz ist die vorgeschriebene Bremsrevision sowie eine Systemcheck-Überprüfung durchzuführen.
Weiters ist die Lieferung weiterer Ersatzmaterialien des Originalherstellers (Verschleißteile) erforderlich.
Diese Leistungen können aufgrund einer technischen Besonderheit sowie aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten im Sinne des § 206 Abs 1 Z 4 lit a) und lit b) BVergG 2018 nur vom Auftragnehmer erbracht werden. 
Basisangebot