Aufgrund des wr Mangelbehebungsauftrages der 
Bezirkshauptmannschaft Wels-Land, 4600 Wels, Herrengasse 8
Geschäftszeichen: BHWLWa-2021-32905/38-Os
Wels, 12.07.2024
Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme
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Überprüfung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land vom 12.04.2021, BHWLWa-2021-32905/20-MF, mit welchem der ASFINAG Bau Management GmbH die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Kolksicherung des linken Brückenpfeilers an der Traunbrücke Objekt L53 der A25 Welser Autobahn bei Fluss-km 23,15 im Flussbett der Traun auf Gst. Nr. 3335/1, KG. und Stadtgemeinde Marchtrenk, erteilt wurde.
Ergebnis der Beweisaufnahme:
Das Ergebnis der Beweisaufnahme können Sie der angeschlossenen Stellungnahme des fischereifachlichen Amtssachverständigen vom 15.03.2022, LFW-2021-43374/8-Hr, sowie des wasserbautechnischen Amtssachverständigen vom 13.02.2024, BHWLWa-2021-32905/28-EH entnehmen.
Wie vom wasserbautechnischen Amtssachverständigen im Befund und Gutachten vom 13.02.2024 beschrieben, sind nachstehende Mängel zur Herstellung eines bewilligungsfähigen Zustandes bis zum 31.12.2024 zu beheben.
a. Teilabbruch und Rückbau des Steinwurfs bzw. der Anschüttung:
Im Flussbett der Traun auf Gst. Nr. 3335/1, KG. Marchtrenk, bei Fluss-km 23,15 ist im Bereich des linken Brückenpfeilers der Traunbrücke zumindest auf einer Teilfläche der Steinwurf bzw. die Steinschüttung wieder abzubrechen und rückzubauen. Dazu ist auf einer Länge von ca. 60 m und auf einer Breite von ca. 10 m im Abstand von ca. 5 m zum linken Brückenpfeiler der Steinwurf wieder komplett und rückstandslos bis auf das Niveau der Gewässersohle abzubrechen und aus dem Flussbett zu räumen.
b. Adaptierung Steinwurf entlang dem Brückenpfeiler:
Für die erforderliche Sicherung der Traunbrücke ist entlang dem linken Brückenpfeiler der Steinwurf standsicher zu adaptieren. Dazu ist der Steinwurf auf einer Länge von ca. 40 m entlang dem linken Brückenpfeiler mit einer Schütthöhe von ca. 5 m, einer Sohlbreite von ca. 5 m und einem Schüttkegel von H:L ca. 1:1 (ca. 45°) auszubilden bzw. baulich zu adaptieren.
c. Fertigstellungsfrist:
Der teilweise Abbruch und die Adaptierung des Steinwurfes zur Sicherung des linken Brückenpfeilers der Traunbrücke hat bis zum 31.12.2024 zu erfolgen. Die Fertigstellung ist der Wasserrechtsbehörde schriftlich mit Beilage der überarbeiteten Kollaudierungsunterlagen (3-fache Ausfertigung) bekannt zu geben.
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Auf Grund des negativen Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens wird aufgrund der mehr als nur geringfügigen Projektänderung bzw. bis zur Beseitigung des baulichen Missstandes kein positiver wasserrechtlicher Überprüfungsbescheid erlassen.
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Im Zuge einer Abstimmung mit BH Wels-Land am 22.07.2024 erfolgte eine Fristerstreckung bis 31.07.2027 für die ggst Arbeiter.
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