Die gegenständliche Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen die Instandsetzung von Fahrbahnschäden bzw. Kleinflächen im Bereich beider Richtungsfahrbahnen der A2 km 58,5 – 67,0 sowie A2 km 81,0 – 88,3 (Fahrstreifen 1 und 2), im Wesentlichen durch lokale Erneuerung der Deckschichte. Lokal sind die Asphaltanschlussbereiche diverser Fahrbahnübergangskonstruktionen zu sanieren sowie Risse mittels Heißverguss zu vergießen.
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