Im Zuge des Umbau Bahnhof Himberg erhöht sich auch die elektrische Leistung.
Da die bestehende Zuleitung nicht ausreicht, ist ein neuer Anschluss von die Wiener Netze notwendig.
Diese Leistungen können aufgrund einer technischen Besonderheit sowie aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten im Sinne des § 206 Abs 1 Z 4 lit a) und lit b) BVergG 2018 nur vom Auftragnehmer erbracht werden.
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