Nach einem Großblocksturz waren folgende Leistungen unverzüglich erforderlich:

Vollständige Entfernung der Sturzmasse aus dem Auffangraum
Abtrag des zerstörten Damms bzw. des Fallbodens
Abtrag des zerstörten Teils des bestehenden Schutznetzes
Herstellung eines Steinschlagschutznetzsystems 2000 kJ und Felsvernetzungen
Abtransport der abgestürzten Massen

Diese Leistungen sind aufgrund von äußerst dringlichen, zwingenden Gründen im Zusammenhang mit unvorhersehbaren Ereignissen im Sinne des § 206 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 erforderlich.
Basisangebot