Diese Leistungen sind aufgrund von äußerst dringlichen, zwingenden Gründen im Zusammenhang mit unvorhersehbaren Ereignissen im Sinne des § 206 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 erforderlich.
Am 03.06.2024 kam es aufgrund der andauernden starken Regenfällen zu einem Hangrutsch in Westendorf zwischen km 174,400-174,500rdB.
Um weitere Schäden an der Infrastruktur hintanzuhalten wurde die Rutschmasse abgetragen und umgehend mit der Errichtung eines Steinwurfes begonnen. Die Steinschlichtung wurde in Kies gebettet. Oberhalb der Steinschlichtung wurden Kokosmatten zur Stabilisierung verlegt.
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