Ziel der Umgebungslärmgesetzgebung ist die Erfassung der Lärmbelastung in strategischen Lärmkarten und die Entwicklung von Aktionsplänen zur Vermeidung und Verminderung von Lärm. Ob für eine Straße strategische Lärmkarten zu erstellen sind, hängt vom jeweiligen Verkehrsaufkommen bzw. von der Anzahl der Einwohner ab.
Alle fünf Jahre werden die Lärmkarten und Aktionspläne überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.
Basisangebot