Schlösser für eisenbahnsicherungstechnische Einrichtungen gemäß Regelzeichnung.
Diese Leistungen können aufgrund einer technischen Besonderheit sowie aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten im Sinne des § 206 Abs 1 Z 4 lit a) und lit b) BVergG 2018 nur vom Auftragnehmer erbracht werden.
Basisangebot