Geodätische Gleisaufnahme als Grundlage für die bestandsnahe Gleiseinrechnung/Überprüfung Gleisgeometrie. Durch das Hochwasser im gegenständlichen Streckenabschnitt ist eine Überprüfung/Sicherstellung der Gleisgeometrie in Lage und Höhe erforderlich. Diese Leistungen sind aufgrund von äußerst dringlichen, zwingenden Gründen im Zusammenhang mit unvorhersehbaren Ereignissen im Sinne des § 206 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 erforderlich.
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