Die Österreichische Gesundheitskasse (kurz die AG oder ÖGK) leitet mit dieser Bekanntmachung eine vorherige Erkundung des Marktes gemäß § 24 BVergG 2018 (Markterkundung) ein. Die ÖGK plant aus heutiger Sicht frühestens im Q4/2025 ein (oder mehrere) Vergabeverfahren mit vorheriger Bekanntmachung nach den Bestimmungen des BVergG 2018 zur Vergabe von Leistungen an einen oder mehrere Kooperationspartner (ggf. aus Bereichen wie Bauträger, Totalunternehmer/Generalunternehmer, Standortentwickler/Developer etc.) für das Projekt ÖGK – Standortentwicklung Wienerberg bzw. ein (oder mehrere) wettbewerbliche Verfahren zur Verwertung von Liegenschaften bzw. Liegenschaftsrechten am Standort Wienerberg einzuleiten. Im Zusammenhang mit der Verlängerung der U2 und der derzeit laufenden Stadtteilentwicklung des Wienerbergs durch die Stadt Wien plant die ÖGK die Entwicklung ihres Standorts Wienerbergstraße 13 sowie 15-19 mit einer Gesamtfläche von ca. 28.009 m2. Geplant ist aus heutiger Sicht die Errichtung eines Gebäudekomplexes für die ÖGK – bestehend aus Verwaltungsgebäude, Gesundheitszentrum und Kundenzentrum – an der Adresse Wienerbergstraße 13 (Baulos 1) durch einen künftigen Kooperationspartner. Die verbleibende Liegenschaft Wienerbergstraße 15-19 (Baulos 2) soll aus heutiger Sicht einem künftigen Kooperationspartner zur eigenständigen Verwertung zur Verfügung gestellt werden. Es ist zu klären, ob die Projektumsetzung durch einen Kooperationspartner (der auf Baulos 1 den Gebäudekomplex für die ÖGK umsetzt und Baulos 2 selbst verwertet) oder durch getrennte Abwicklung der Projekte durch unterschiedliche Kooperationspartner erfolgt. Ziel der Markterkundung aus Sicht der ÖGK ist es, einen Überblick über den Markt und seine Leistungsvielfalt sowie über die Möglichkeit der Verwirklichung des genannten Projekts am Markt zu erlangen. Die Markterkundung wird mit Teilnehmer:innen durchgeführt, die bereits über Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten verfügen. Es sind dabei auch Teilnehmer:innen willkommen, die nur Erfahrungen mit einzelnen der relevanten Projektteile haben (zB nur im Bereich Wohnbau).
Nach Übermittlung der beiliegenden Vertraulichkeitserklärung (Kapitel I - Vertraulichkeitserklärung) per E-Mail an die angeführte Kontaktstelle (Schramm Öhler Rechtsanwälte GmbH | kanzlei@schramm-oehler.at) erhalten interessierte und in Frage kommende Unternehmen weitere Unterlagen, insbes. die nähere Projektbeschreibung (Kapitel B1) sowie die Formblätter (Kapitel C). Sodann sind interessierte und in Frage kommende Unternehmen eingeladen, mithilfe der Formblätter (Kapitel C) ihr Interesse zu bekunden und diese bis spätestens 21.02.2025, 12:00 Uhr per E-Mail an die angeführte Kontaktstelle (Schramm Öhler Rechtsanwälte GmbH | kanzlei@schramm-oehler.at) zu senden. Im Anschluss sind Informationsgespräche mit interessierten und in Frage kommenden Unternehmen geplant. Nähere Informationen: Siehe Kapitel A – Verfahrensordnung.