Das gegenständliche Vergabeverfahren wurde als Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung bei Dienstleistungsaufträgen im Oberschwellenbereich gem. § 37 Abs.1 Z3 lit.a) BVergG 2018 durchgeführt.

Die Wahl dieses Verfahrens mit dem Ausnahmetatbestand lt. leg. cit. Z3 lit.a) (nicht vorhandener Wettbewerb) lässt sich dahingehend begründen, dass mit der Digitalisierung 2014 (Datenmigration der vorhandenen analogen Daten) ein Softwarepaket (Lizenz - Gemdat GmbH) angeschafft wurde und dieses die Basis für weitere Module bildet.

Die gegenständlich ausgeschriebene Modulerweiterung (siehe Ausschreibungsunterlage Punkt D der Leistungsbeschreibung) erfolgt aufgrund der Datenmigration ausschließlich mit der Basissoftware der Firma Gemdat GmbH, weshalb aus technischer Sicht kein Wettbewerb mit weiteren Bietern besteht.