Auf der Gailitzbachbrücke wird das Gl. 1 mittels Totalaushub sowie die Mittelentwässerung zwischen Gl. 1 und 2 erneuert. Um den Bahnverkehr auf Gl. 2 weiterhin gewährleisten zu können, muss das Schotterbett des Gl. 2 mittels Schotterbettverklebung stabilisiert werden, da relativ nahe an dieses herangegraben wird.
Diese Leistungen können aufgrund einer technischen Besonderheit sowie aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten im Sinne des § 206 Abs 1 Z 4 lit a) und lit b) BVergG 2018 nur vom Auftragnehmer erbracht werden.
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