Die Auftraggeber beabsichtigen im Sinne des § 195 BVergG gemeinsam den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung, Errichtung und Genehmigung von technischen Sicherungen für EK-Anlagen inklusive aller Einrichtungen (gemeinsame Auftragsvergabe).