Die Auftraggeberin führt eine europaweite Erkundung des Marktes gemäß § 24 BVergG 2018 durch. Ziel dieser Erkundung des Marktes ist, Informationen für die Durchführung bzw. Abwicklung des späteren Vergabeverfahrens zur Beauftragung der der Markterkundung zu Grunde liegenden Beschaffung von Dienstleistungen zur ambulanten Raucherentwöhnung zu erhalten.