Es ist ein zentraler Abschluss einer Softwarewartungsvereinbarung, wie sie auch für andere IKT-Dienstleistungen üblich ist, für die Gewährleistung eines weitestgehend störungsfreien Betrieb des bundesweit eingesetzten Geschwindigkeits- und Abstandsmesssystems VKS (inkl. Videomass) erforderlich.