Die Gemeinde, auf deren Gemeindegebiet die Schule errichtet ist, hat Assistenzpersonal beizustellen.
Schülerinnen und Schüler haben beginnend mit dem Schuljahr 2024/2025 Anspruch auf Schulassistenz im Rahmen des Unterrichts und des Betreuungsteils an ganztägigen Schulformen in der Schule sowie bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen.