Im Areal des Rehabilitationszentrums (RZ) St. Radegund der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist die Neuerrichtung einer Fußgängerbrücke über den Radegunderbach erforderlich. Gemäß Gutachten (Brückenprüfung) ist der Erhaltungszustand der aus Natursteinmauerwerk bestehenden Fußgängerbrücke alters- und witterungsbedingt äußerst mangelhaft und unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Sanierung der Brücke nicht mehr zielführend. Aus diesem Grund soll die bestehende Steinbrücke abgebrochen und durch eine neue Brücke ersetzt werden. Die hierfür erforderlichen baulichen Maßnahmen umfassen das Abtragen und Entsorgen der bestehenden Fußgängerbrücke, den Baugrubenaushub samt Baugrubensicherung, Stahlbetonarbeiten inklusive Herstellung der erforderlichen Fundamente und des Fahrbahnunterbaus auf der Brücke sowie den Oberflächenschutz samt Abdichtung der Brückenkonstruktion.