Verfahrensgegenstand sind die Ingenieurleistungen gemäß der LM.IB. Im Detail sind insbesondere die Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß LM.IB von wesentlicher Bedeutung. Der vereinfachte Leistungsgegenstand besteht darin, dass für die oben genannten drei Projekte Leistungsverzeichnisse erstellt werden bzw. überarbeitet werden.