Ausschreibungsgegenständlich ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (§ 31 Abs 7 BVergG 2018). Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung sollen Aufträge über bauphysikalische Berechnungen und Konsulentenleistungen für die Sanierung von Wohnhausanlagen der Stadt Wien – Wiener Wohnen vergeben werden können.