Abschluss einer Rahmenvereinbarung (d.h. Vereinbarungen ohne Abnahmeverpflichtung und ohne Exklusivität für die Bieter) mit jeweils mehreren Auftragnehmern über die Erbringung von Rechtsanwalts-Dienstleistungen in ganz Österreich für die ITSV und alle weiteren abrufberechtigten / nutzungsberechtigten Stellen in mehreren Losen.