Anpassung des EOW-Stellwerk an das ESTW Wundschuh wegen der gemeinsamen Benützung der Weichen 30, 34, 35 und Verschubfahrten auf die BGL 303, 305, 307, 953, 963 sowie Einbindung der Weiche 601 (CCG1) in das EOW-Stellwerk.
Diese Leistungen können aufgrund einer technischen Besonderheit sowie aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten im Sinne des § 206 Abs 1 Z 4 lit a) und lit b) BVergG 2018 nur vom Auftragnehmer erbracht werden.
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