Ausschreibungsgegenständlich ist der Abschluss von zwei Leistungsverträgen über die arbeitsmedizinische Betreuung. Mit jeder Auftraggeberin soll ein eigener Leistungsvertrag abgeschlossen werden. Der jeweilige Leistungsvertrag soll auf die definitive Dauer von vier Jahren abgeschlossen werden. Optional besteht für die Auftraggeberinnen die Möglichkeit, den jeweiligen Leistungsvertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Bei der Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der jeweiligen Auftraggeberin; sie kann nach ihrem freien Ermessen den Leistungsvertrag verlängern oder beenden. Bieter müssen den optionalen Vertragszeitraum ebenfalls (mit-)anbieten, andernfalls ihr Angebot aus dem Vergabeverfahren ausgeschieden werden muss.