Durchführung eines Open-House-Verfahrens zur Identifikation von geeigneten Beratungseinrichtungen auf Bundesebene, damit diese in weiterer Folge Beratungs- und Betreuungsleistungen für wohnungslose Menschen im Rahmen des Programms Housing First erbringen können. Es handelt sich nicht um ein dynamisches Beschaffungssystem, sondern um ein sog. Open-House-Verfahren. Das gegenständliche Verfahren unterliegt nicht dem BVergG 2018.