Mit Inkrafttreten des Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 (BGBl. I Nr. 191/2023) und dessen Novelle des Gesundheitszielsteuerungs-Gesetzes (G-ZG) haben Bund, Länder und Landesgesundheitsfonds sowie der Dachverband der Sozialversicherungsträger und die ihm angehörenden Sozialversicherungsträger eine Plattform zur gemeinsamen Sekundärnutzung von Daten aus dem Gesundheitsbereich einzurichten und zu betreiben.