Für die Brückenobjekte B20.11, B26.01, B38.10, L5348.02, L6046.02 ist eine Bestandsprüfung durchzuführen. Leistungsziel ist die Erstellung eines laut RVS 13.03.11 konformen Prüfberichtes inkl. Dokumentation. Die Prüfung hat im Sinne der RVS 13.03.11 i.d.g.F. zu erfolgen. Für die Dokumentation sind vereinfachte Pläne zu erstellen, um Schäden entsprechend zu verorten. Diese Schadensverortung ist dem AG in einem üblichen Bearbeitungsformat (z.B..dwg) zu übergeben. Die Bestandsunterlagen liegen nur im pdf- Format vor.