wir haben das Thema Bekanntmachung von Kooperationsmöglichkeiten zur Erlangung von Vertriebspartnerverträge Deutschland aus interner vergaberechtlicher Sicht bereits besprochen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass: 1) es bereits einen sehr gut eingeführten, zweistufigen hausinternen Prüf-, Auswahl- und Verhandlungsprozess zur Auswahl von Vertriebspartner gibt und 2) eine Bekanntmachung in Form eines vorgelagerten öffentlichen Anmeldeprozess für eine Bewerbung von neuen Vertriebspartnern nicht schadet. Je nach Auftragshöhe kann dieser Zugang (Link zur Anmeldung) über eine Veröffentlichung in der Grazer Zeitung, über eine EU-weite Veröffentlichung (z.B. laufendes Prüfsystems) bzw. über die E-Homepage (ähnlich wie das VEMAP-Lieferantenportal) erfolgen. Somit könnten sich interessierte Firmen von außen bewerben und werden an unseren bestehenden internen Prüfprozess weitergeleitet.