Die Auftraggeberin beabsichtigt eine Naturbestattungsanlage zum Zweck der Bestattung der Asche Verstorbener in einer Urne oder Aschenkapsel aus verrottbarem Material zu errichten und zu betreiben. Die Auftraggeberin beabsichtigt, sich entsprechend des § 20 Abs 3 NÖ BestattungsG bei der Errichtung und beim Betrieb der Naturbestattungsanlage eines Dritten zu bedienen und ein Konzessionsvergabeverfahren iSd Bundesvergabegesetzes Konzessionen 2018 idgF (BVergGKonz 2018) durchzuführen.