Dieses Kleinlos ist notwendig, um die Ausbildung und Weiterbildung zu gewährleisten.
Ausgangslage

Aufgrund des dringenden hohen Bildungsbedarfs im Bereich der Aus- u. Weiterbildung der Triebfahrzeugführer:innen bedarf es der Anschaffung eines Kompaktsimulators.


Bestehende Kompaktsimulatoren erreichen (teilweise weit über 20 Jahre Betriebsdauer) das Ende Ihrer Lebensdauer und um hier auch vorbeugend entgegenzuwirken bedarf es dieses Kleinlos. Auch die seit 2001 in Betrieb stehenden Park Task Trainer (PTT) sind am Ende ihrer technischen Lebensdauer und müssen durch KOMP ersetzt werden.


Neue Ausbildungen wie Service-Jet und Instandhaltungsfahrzeuge benötigen zudem zusätzliche Simulatorkapazitäten, die mit den bestehenden Anlagen den kurzfristig dringenden Bedarf nicht abdecken.

Dieses Kleinlos wird aufgrund des dringenden Bedarfs (Reinvest) für den vorgelagert vergeben.
Die Ausschreibung miit der PROVIA ID: 119804 befindet sich aktuell in der Teilnahmeantragsphase.
Man kann in dem Fall nicht auf die Ausschreibung warten, da die aufgrund der oben angeführten Punkte zeitlich dringender Handlungsbedarf besteht.
 
Zweck des Ausschreibungsgegenstandes Vollkabinensimulatoren & Kompaktsimulatoren mit der PROVIA ID:119804:
Der Geschäftsbereich AWB der ÖBB-Infrastruktur AG ist die zentrale Bildungseinrichtung für die eisenbahnspezifische Ausbildung im ÖBB-Konzern. Aufgrund der nachhaltig hohen Bildungsbedarfe im Bereich der Triebfahrzeugführer:innen müssen Investitionen in Simulationsanlagen getätigt werden.
Zusätzlich zum konstant hohen Schulungsbedarf im Bereich Triebfahrzeugführer:innen ist der Bedarf für neue Simulationsanlagen noch erheblich durch die Einführung von neuen Fahrzeugen bei INFRA Betrieb und INFRA SAE gestiegen. Mittlerweile neigt sich auch die Lebensdauer bestehender Simulationsanlagen (teilweise weit über 20 Jahre Betriebsdauer) dem Ende zu. 
Geplanter Bedarf:
INFRA GB AWB:
- 2Stk. Vollkabinensimulatoren mit Bewegungssystem
- 10Stk. Kompaktsimulatoren
ÖBB-Produktion GmbH:
-16Stk. Kompaktsimulatoren
Aufgrund der oben angeführten Ausgangslage soll eine Rahmenvereinbarung mit zwei Unternehmen ohne Abnahmeverpflichtung ausgeschrieben werden. Die Laufzeit beträgt 8 Jahre.