Gegenstand dieses Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von Verträgen über die Zulassung zur Erbringung von Coaching-, Supervisions-, Mediations- und Moderationsleistungen. Der Auftraggeber bietet seinen Mitarbeiter*innen zur individuellen persönlichen Fort- und Weiterbildung die Inanspruchnahme von Coaching, Supervision, Mediation und Moderation an. Für einen möglichst großen Pool an geeigneten Vertragspartner*innen beabsichtigt der Auftraggeber mit allen Unternehmer*innen die die Zulassungskriterien erfüllen, den gegenständlichen Vertrag über die Zulassung zur Leistungserbringung abzuschließen. Für die Inanspruchnahme der Leistungen wählen die betroffenen Mitarbeiter*innen bzw Teamleiter*innen in weiterer Folge eine*n Coach, Supervisor*in, Miediator*in oder Moderator*in aus der Liste der zugelassenen Unternehmer*innen aus. Die Vergütung für sämtliche Leistungen ist - wie auch alle anderen Bestimmungen des Vertrags - für alle Vertragspartner*innen in den jeweiligen Losen identisch.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmer*innen der Abschluss des Zulassungsvertrags angeboten. Nähere Informationen befinden sich in den Zulassungsunterlagen.