Für die Sillbrücke I (SB I) muss bis spätesten 2045 ein Ersatzneubau erfolgen. Während der Bauphase gilt es dabei die Zweispurigkeit je Fahrtrichtung weitgehend dauerhaft aufrechtzuerhalten (zumindest während der Tagzeiten). Als Grundlage für die Wahl der im Einreichprojekt umzusetzenden Planungsvariante soll eine umfassende Variantenstudie durchgeführt werden.
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